Education and Training 2020

Education and Training 2020

Die EU-Länder sind für ihre allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme verantwortlich. Die EU-Politik ist so konzipiert, damit sie die innerstaatliche Tätigkeit fördert und hilftgemeinsame Herausforderungen wie die alternde Gesellschaft, den Mangel an Kompetenzen bei den Arbeitskräften oder den globalen Wettbewerb zu lösen. Die allgemeine und berufliche Bildung 2020 (ET 2020) bildet den Rahmen für eine Zusammenarbeit im Bereich Aus- und Weiterbildung.

ET 2020 ist ein Forum für den Austausch bewährter Vorgehensweisen, gegenseitige Bildung, das Sammeln und die Verbreitung von Informationen und Angaben darüber, was in der Praxis funktioniert, sowie auch für die Beratung und Förderung für politische Reformen.

Für die Sicherstellung einer erfolgreichen Implementierung von ET 2020 arbeiten Arbeitsgruppen aus Experten, die von den Mitgliedsstaaten und weiteren beteiligten Seiten nominiert werden, an der Einrichtung gemeinsamer Instrumente und politischer Vorgaben auf EU-Ebene.

Die Finanzierung der Förderung von Politik und Innovationsprojekten ist über das Programm Erasmus+ für Tätigkeiten verfügbar, die das Lernen und die Bildung auf allen Ebenen und für alle Altersgruppen unterstützen.

2009 wurden mittels ET 2020 vier gemeinsame Ziele der EU zur Bewältigung der Herausforderungen in den Aus- und Weiterbildungssystemen festgelegt:

  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität,
  • Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemein und beruflichen Bildung,
  • Förderung von Chancengleichheit, sozialem Zusammenhalt und aktivem Bürgersinn,
  • Förderung von Innovation und Kreativität – einschließlich unternehmerischen Denkens – auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Für den Bildungsbereich hat die EU folgende Zielvorgaben festgelegt, die bis 2020 erreicht werden sollen:

  • Mindestens 95 % der Kinder (im Alter zwischen vier Jahren und dem Schulpflichtalter) sollen an frühkindlichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen,
  • der Anteil der 15-Jährigen mit unzureichenden Kenntnissen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften soll unter 15 % liegen,
  • der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger im Alter zwischen 18 und 24 Jahren soll unter 10 % sinken,
  • mindestens 40 % der 30‑ bis 34-Jährigen sollen über einen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss verfügen,
  • mindestens 15 % der Erwachsenen sollen am lebenslangen Lernen teilnehmen,
  • mindestens 20 % der Hochschulabsolventen und 6 % der 18- bis 34-Jährigen mit einer beruflichen Erstqualifizierung sollen einen Auslandsaufenthalt zu Studien- oder Ausbildungszwecken absolviert haben,
  • der Anteil der Absolventen in einem Beschäftigungsverhältnis (20- bis 34-Jährige mit mindestens einem Abschluss der Sekundarstufe II), die ihre Ausbildung vor ein bis drei Jahren abgeschlossen haben, soll mindestens 82 % betragen.